Heiko Liebscher
Rechtsanwalt


Tel: 0511 956 99 67

Arbeitsrecht

  • Arbeitsrecht



Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit auf dem Arbeitsvertragsrecht.

Hierzu gehören Fragen über Inhalt und Auslegung des Arbeitsvertrages, insbesondere Fragen zu Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen, sowie sonstige Arbeitsvertragspflichten, wie Verhalten am Arbeitsplatz, Unfallverhütungsvorschriften oder Schadensersatzansprüche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 

Besondere Beratung bedarf es bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

Bei der einseitigen Beendigung des Arbeitsvertrages durch Kündigung des Arbeitgebers sollte stets die Möglichkeit der Kündigungsschutzklage geprüft werden.

Für die Erhebung der Kündigungsschutzklage gilt eine 3 Wochen-Frist.

Damit Ihnen keine Nachteile durch die Fristversäumnis entstehen, sollten Sie umgehend einen Termin mit meinem Büro vereinbaren.  

oben

Miet- und Zivilrecht         

  • Mietrecht



Die Erfahrung zeigt, dass viele Konflikte, die später in zeit- und nervenaufreibenden Prozessen endeten, durch eine frühzeitige Beratung  hätten vermieden werden können.

Nicht nur aus Kostengründen bin ich daher bestrebt, Rechtsstreitigkeiten möglichst außergerichtlich zu klären.

Oftmals müssen die streitenden Parteien auch nach dem Rechtsstreit miteinander umgehen, weil sie z.B. Nachbarn oder Mieter und Vermieter sind. In solchen Fällen kann eine einvernehmliche Lösung die verhärteten Fronten wieder aufbrechen.

Das Zivilrecht befasst sich mit den Fragen des täglichen Lebens, aus Bereichen wie: Miete, Kauf, Leihe, Internet oder Handwerkerrechnungen. 

Fallbeispiele: 

  • Eigenbedarfskündigung   des  Vermieters,  Mieterhöhung,  Untervermietung, Nebenkostenabrechnung, Schimmel in der Wohnung.
  • Welche  Rechte habe ich, wenn der bei  ebay ersteigerte Artikel  nicht der Beschreibung entspricht?
  • Welche Rechte habe ich, wenn die Kfz-Werkstatt den Fehler nicht behoben hat?
  • Muss  ich  einen  Gutschein  akzeptieren, wenn  die neue Hose beim ersten  Waschen   eingelaufen  ist   und   habe  ich   bei  heruntergesetzter  Ware  ein Umtauschrecht?

oben