Das Familienrecht befasst sich insbesondere mit den Folgen des ehelichen Zusammenlebens und der Beendigung der Ehe, aber auch mit den Fragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und den Rechtsverhältnissen zwischen Eltern und Kindern.
Im Einzelnen sind dieses Fragen zu folgenden Themen:
Ehescheidung und Aufhebung der Ehe
Versorgungsausgleich
Zugewinnausgleich und Gütertrennung
eheliche Schulden
Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt
Kindesunterhalt
Sorgerecht, elterliche Sorge
Umgangsrecht, Besuchsrecht
Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung
Ferner biete ich Ihnen Beratung und Unterstützung bei der Erstellung einer Patientenverfügung oder eines Testaments.
Gerne berate ich Sie auch in erbrechtlichen Angelegenheiten.
Gerne informiere ich Sie auch über die Möglichkeit einer online-Scheidung, die keinen Kanzleibesuch erfordert. Die notwendigen Unterlagen können Sie mir bequem per E-Mail oder auf dem Postweg übersenden.
Das Zivilrecht befasst sich mit den Fragen des täglichen Lebens, aus Bereichen wie: Miete, Kauf, Leihe, Internet oder Handwerkerrechnungen.
Fallbeispiele:
Eigenbedarfskündigung des Vermieters, Mieterhöhung, Untervermietung, Nebenkostenabrechnung, Schimmel in der Wohnung.
Welche Rechte habe ich, wenn der bei ebay ersteigerte Artikel nicht der Beschreibung entspricht?
Welche Rechte habe ich, wenn die Kfz-Werkstatt den Fehler nicht behoben hat?
Muss ich einen Gutschein akzeptieren, wenn die neue Hose beim ersten Waschen eingelaufen ist und habe ich bei heruntergesetzter Ware ein Umtauschrecht?
Nach einem Verkehrsunfall unterstütze ich Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallgegners und gegen den Unfallgegner persönlich.
Im Einzelnen gehören hierzu Ansprüche auf
Schadensersatz
Schmerzensgeld
Ersatzfahrzeug
Nutzungsausfall
Verdienstausfall
Selbstverständlich vertrete ich Sie auch in einem Straf- oder Bußgeldverfahren.
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts beschränkt sich mein Tätigkeitsbereich auf das allgemeine Arbeitsvertragsrecht.
Hierzu gehören Fragen über Inhalt und Auslegung des Arbeitsvertrages, insbesondere Fragen zu Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen, sowie sonstige Arbeitsvertragspflichten, wie Verhalten am Arbeitsplatz, Unfallverhütungsvorschriften oder Schadensersatzansprüche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Besondere Beratung bedarf es bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Bei der einseitigen Beendigung des Arbeitsvertrages durch Kündigung des Arbeitgebers, sollte auch nach der neuen Rechtslage stets die Möglichkeit der Kündigungsschutzklage geprüft werden.
Für die Erhebung der Kündigungsschutzklage gilt eine 3-wöchige Frist.
Damit Ihnen keine Nachteile durch die Fristversäumnis entstehen, sollten Sie sich umgehend an einen Rechtsanwalt wenden.
Im Strafrecht übernehme ich vorwiegend Mandante aus dem Bereich des Verkehrsstrafrecht und den damit verbundenen Bußgeldverfahren.
Darüberhinaus übernehme ich jedoch auch Mandate aus anderen Bereichen des Strafrecht.
In vielen Fällen ist es mir durchaus möglich, diese ausschließlich über E-Mail oder Telefonkontakt zu bearbeiten. In diesen Fällen ist ein Kanzleibesuch nicht erforderlich.