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Das  Familienrecht   befasst  sich  insbesondere  mit  den  Folgen  des  ehelichen Zusammenlebens  und  der  Beendigung  der  Ehe,  aber  auch  mit   den  Fragen  der nichtehelichen  Lebensgemeinschaft  und den  Rechtsverhältnissen  zwischen Eltern und Kindern.

Im Einzelnen sind dieses Fragen zu folgenden Themen:

  • Ehescheidung und Aufhebung der Ehe
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich und Gütertrennung
  • eheliche Schulden
  • Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Sorgerecht, elterliche Sorge
  • Umgangsrecht, Besuchsrecht
  • Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung

Ferner  biete ich  Ihnen Beratung und Unterstützung  bei der  Erstellung  einer Patientenverfügung oder eines Testaments.

Gerne berate ich Sie auch in erbrechtlichen Angelegenheiten.



Gerne informiere ich Sie auch über die Möglichkeit einer online-Scheidung, die keinen Kanzleibesuch erfordert. Die notwendigen Unterlagen  können  Sie  mir bequem per E-Mail oder auf dem Postweg übersenden.



Das Zivilrecht befasst sich mit den Fragen des täglichen Lebens, aus Bereichen wie: Miete, Kauf, Leihe, Internet oder Handwerkerrechnungen. 

Fallbeispiele:  

  • Eigenbedarfskündigung   des  Vermieters,  Mieterhöhung,  Untervermietung, Nebenkostenabrechnung, Schimmel in der Wohnung.
  • Welche  Rechte habe ich, wenn der bei  ebay ersteigerte Artikel  nicht der Beschreibung entspricht?
  • Welche Rechte habe ich, wenn die Kfz-Werkstatt den Fehler nicht behoben hat?
  • Muss  ich  einen  Gutschein  akzeptieren, wenn  die neue Hose beim ersten  Waschen   eingelaufen  ist   und   habe  ich   bei  heruntergesetzter  Ware  ein Umtauschrecht?



Nach einem Verkehrsunfall  unterstütze  ich Sie  bei  der  Geltendmachung  Ihrer Ansprüche  gegenüber  der  Versicherung  des   Unfallgegners  und   gegen  den Unfallgegner persönlich.

Im Einzelnen gehören hierzu Ansprüche auf

  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld
  • Ersatzfahrzeug
  • Nutzungsausfall
  • Verdienstausfall


Selbstverständlich vertrete ich Sie auch in einem Straf- oder Bußgeldverfahren.



Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts beschränkt sich mein Tätigkeitsbereich auf   das allgemeine Arbeitsvertragsrecht.

Hierzu gehören Fragen  über  Inhalt  und  Auslegung  des  Arbeitsvertrages, insbesondere Fragen zu Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen, sowie sonstige Arbeitsvertragspflichten, wie Verhalten am Arbeitsplatz, Unfallverhütungsvorschriften oder    Schadensersatzansprüche    zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Besondere Beratung bedarf es bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Bei  der  einseitigen  Beendigung  des  Arbeitsvertrages  durch Kündigung des Arbeitgebers, sollte auch nach der neuen Rechtslage stets die Möglichkeit der Kündigungsschutzklage geprüft werden.

Für die Erhebung der Kündigungsschutzklage gilt eine 3-wöchige Frist.

Damit Ihnen keine Nachteile durch die Fristversäumnis entstehen, sollten Sie sich umgehend an einen Rechtsanwalt wenden.



Im    Strafrecht    übernehme    ich    vorwiegend    Mandante    aus    dem Bereich des Verkehrsstrafrecht und den damit verbundenen Bußgeldverfahren.

Darüberhinaus übernehme ich jedoch auch Mandate aus anderen Bereichen des Strafrecht.


In vielen Fällen ist es mir durchaus möglich, diese ausschließlich über E-Mail oder Telefonkontakt  zu  bearbeiten.  In  diesen  Fällen  ist  ein  Kanzleibesuch  nicht erforderlich.